Taylor Swift sieht sich wegen Albumtitel ‘The Life of a Showgirl’ mit Klage konfrontiert

Taylor Swift sieht sich wegen dem Albumtitel ‘The Life of a Showgirl’ mit einer Klage konfrontiert.

Taylor Swift wird von einer Entertainerin wegen ihres Albums ‘The Life of a Showgirl’ verklagt.

Die 36-jährige Sängerin, deren aktuelles Chart-Top-Album im Oktober 2025 erschien, sieht sich rechtlichen Schritten der Autorin Maren Wade gegenüber, die Anspruch auf einen ähnlichen Namen erhebt. Laut ‘The Hollywood Reporter’ wirft Wade Swift und UMG Recordings in einer am Montag (30. März) eingereichten Klage Markenrechtsverletzung, falsche Herkunftsbezeichnung und unlauteren Wettbewerb vor. Sie fordert nicht näher bezifferte Schadensersatzleistungen sowie eine gerichtliche Anordnung, die Swift untersagen soll, den Namen weiterhin zu verwenden. In einer Stellungnahme erklärte ihre Anwältin Jaymie Parkinnen: “Eine Solokünstlerin, die zwölf Jahre lang eine Marke aufgebaut hat, sollte nicht zusehen müssen, wie sie verschwindet, nur weil jemand Größeres auftaucht.”



Die ehemalige ‘America’s Got Talent’-Kandidatin begann 2014, eine Kolumne mit dem Titel ‘Confessions of a Showgirl’ im ‘Las Vegas Weekly’ zu schreiben, in der sie über ihre Erfahrungen als Entertainerin berichtete. Daraus entwickelte sich später ein Podcast sowie eine Live-Show mit Pop- und Jazzmusik. Wades Marke umfasst verschiedene Bereiche, darunter Theaterproduktionen, Fernsehen und Live-Bühnenauftritte. In der Klageschrift zur Veröffentlichung von Swifts Album ‘The Life of a Showgirl’ heißt es: “Dies geschah nicht im Verborgenen. Innerhalb weniger Wochen wurde die Bezeichnung auf Konsumgüter angebracht, auf Etiketten, Anhänger und Verpackungen gedruckt und als Herkunftskennzeichen im Einzelhandel eingesetzt – alles mit Blick auf dasselbe Publikum, das die Klägerin über Jahre hinweg aufgebaut hatte.”



Die Klage behauptet außerdem, dass Swifts Antrag auf Eintragung des Albumtitels vom US-Patent- und Markenamt abgelehnt wurde. Grund dafür sei gewesen, dass der Titel zu ähnlich zu einer bereits bestehenden Marke sei, da beide die zentrale Formulierung “of a Showgirl” enthalten. Weiter wird angeführt, dass beide Bezeichnungen im Bereich Musik- und Theateraufführungen verwendet werden, was dazu führen könne, dass das Publikum eine Verbindung vermutet. Wade wirft Swift vor, die bestehende Marke zu ignorieren, und argumentiert, dass Verbraucher glauben könnten, sie habe den Popstar kopiert, was ihrer eigenen Marke schade. Die Klage fügt hinzu, dass die “fortschreitende Aushöhlung dieser Marke die Gesamtheit” von Wades Marke bedrohe. Swift könnte den Namensanspruch von Wade möglicherweise abkaufen oder versuchen, den Fall vor Gericht auszufechten. In der Regel haben bestehende Markenrechte Vorrang vor neuen Anmeldungen. Swift hat sich bislang nicht zu der Klage geäußert.

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