Sean ‘Diddy’ Combs’ Entlassungstermin aus dem Gefängnis wurde erneut geändert.
Sean “Diddy” Combs’ voraussichtlicher Entlassungstermin aus dem Gefängnis ist erneut angepasst worden.
Der 55-jährige Rapper verbüßt derzeit eine 50-monatige Haftstrafe, nachdem er wegen zweier Fälle des Transports von Personen zum Zweck der Prostitution schuldig gesprochen wurde. Unter Berücksichtigung der Zeit, die er seit seiner Festnahme im September 2024 bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, sollte er ursprünglich im Juni 2028 entlassen werden. Seitdem wurde der Termin mehrfach geändert. Nun geht aus Unterlagen der US-Bundesgefängnisbehörde (Federal Bureau of Prisons) hervor, dass Combs derzeit voraussichtlich am 24. Januar 2028 entlassen werden könnte. Sein Sprecher erklärte gegenüber dem ‘Us Weekly’-Magazin: “Zum jetzigen Zeitpunkt verfügen wir nicht über die notwendigen Informationen, um dazu eine eindeutige Stellungnahme abzugeben.”
Erst im vergangenen Monat war bekannt geworden, dass der Entlassungstermin auf Februar 2028 verschoben worden war. Zuvor war zunächst der 4. Juni 2028 und später der 25. April 2028 vorgesehen. Vergangene Woche kamen jedoch Zweifel an einer vorzeitigen Entlassung auf. Diese hängt unter anderem von gutem Verhalten im Gefängnis ab. Medienberichten zufolge soll der ‘I’ll Be Missing You’-Interpret im Bundesgefängnis FCI Fort Dix im US-Bundesstaat New Jersey in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mitgefangenen geraten sein, nachdem dieser ihn beleidigt haben soll. Insider berichteten gegenüber ‘TMZ’, dass die beiden Männer zunächst schubsten und anschließend Schläge austauschten. Demnach habe sich Diddy gegen den nicht namentlich genannten Häftling behauptet. Das Gefängnispersonal trennte die Männer rasch. Anschließend wurde Combs Berichten zufolge in Einzelhaft verlegt. Ob er sich dort weiterhin befindet, ist nicht bekannt.
Ein Sprecher der Haftanstalt erklärte gegenüber dem Portal: “Wir sind nicht befugt, interne Informationen über Insassen in unserem Gewahrsam offenzulegen oder bereitzustellen. Solche Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.” Auch die US-Bundesgefängnisbehörde lehnte eine Stellungnahme ab. Sie erklärte, grundsätzlich keine Auskünfte über Disziplinarmaßnahmen oder persönliche Informationen einzelner Gefangener zu erteilen, da dies den Schutz der Privatsphäre sowie Sicherheitsinteressen betreffe.
Sean ‘Diddy’ Combs’ Entlassungstermin aus dem Gefängnis erneut geändert







