Danny Masterson scheitert mit der Berufung gegen sein Vergewaltigungsurteil.
Der US-Schauspieler Danny Masterson ist mit seiner Berufung gegen das Vergewaltigungsurteil aus dem Jahr 2023 gescheitert.
Ein dreiköpfiges Richtergremium bestätigte die Verurteilung des früheren ‘That ’70s Show’-Darstellers und die verhängte Haftstrafe von 30 Jahren bis lebenslänglich. Mastersons Anwälte wollen den Fall dennoch vor den Obersten Gerichtshof Kaliforniens bringen. Der heute 50-Jährige war schuldig gesprochen worden, 2003 zwei Frauen in seinem Haus vergewaltigt zu haben. Im Jahr nach dem Urteil legte er Berufung ein. Seine Verteidiger argumentierten unter anderem, dass die zuständige Richterin Charlaine Olmedo gegenüber seiner Religion, Scientology, voreingenommen gewesen sei. Ihre Äußerungen während des Verfahrens hätten zudem seine durch den ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung geschützten Rechte verletzt.
Während des Prozesses durfte ein ehemaliges Scientology-Mitglied als Sachverständiger über die Überzeugungen und Praktiken der Organisation aussagen. Die Anklage hatte geltend gemacht, dass die mutmaßlichen Opfer – ebenfalls ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft – die Vorfälle nicht unmittelbar gemeldet hätten, weil sie aufgrund der Regeln von Scientology über eine mögliche Anzeige bei der Polizei Vergeltungsmaßnahmen befürchteten. Das Berufungsgericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Die Äußerungen der Richterin ließen weder eine Feindseligkeit gegenüber Scientology noch eine Abkehr von ihrer Neutralität erkennen, hieß es in der am Dienstag (27. Oktober) getroffenen Entscheidung. Die Geschworenen hätten nicht darüber urteilen sollen, ob die Glaubenslehren von Scientology wahr oder falsch seien. Die Verwendung entsprechender Beweismittel für die im Verfahren relevanten Fragen habe daher nicht gegen den ersten Verfassungszusatz verstoßen.
Auch weitere Einwände der Verteidigung blieben erfolglos. Mastersons Anwälte hatten unter anderem geltend gemacht, dass eine zehnjährige Verjährungsfrist einer Strafverfolgung wegen Vergewaltigung entgegenstehe. Das Gericht erklärte jedoch, diese Frist sei in einem Fall wie diesem nicht anwendbar, in dem mehrere Opfer betroffen seien. Darüber hinaus lehnte das Berufungsgericht weitere Einwände gegen die Beweiswürdigung und eine separate Habeas-Corpus-Petition ab. Mit einem solchen Antrag wollte die Verteidigung geltend machen, dass Masterson keine angemessene Verteidigung erhalten habe. Seine Anwälte zeigten sich von den Entscheidungen enttäuscht. Cliff Gardner erklärte, das Gericht ignoriere außergewöhnliche neue Beweise, die ihm seit mehr als einem Jahr vorlägen. Dazu gehörten nach Darstellung der Verteidigung Aussagen beider Frauen, wonach ihre sexuellen Erfahrungen mit Masterson einvernehmlich und positiv gewesen seien. “Danny verbüßt eine lebenslange Haftstrafe für Verbrechen, die er nicht begangen hat”, erklärte Gardner. Die Entscheidung mache nach seiner Auffassung weder Angeklagte noch tatsächliche Opfer sexueller Straftaten sicherer.
Auch sein Kollege Eric Multhaup bezeichnete die Beschlüsse als “grundsätzlich falsch”. Er verwies auf angeblich entlastende Aussagen aus dem Umfeld der beiden Frauen, die der Jury im ursprünglichen Verfahren nicht vorgelegt worden seien. Unter anderem behauptete er, eine der Frauen habe sich vor ihren Vorwürfen gegenüber Freundinnen positiv über den Sex mit Masterson geäußert. Bei der anderen Frau verwies er auf ein Gespräch mit einer Bekannten über frühere sexuelle Erfahrungen. Diese Darstellungen stammen von der Verteidigung und sind nicht mit gerichtlich bestätigten Feststellungen gleichzusetzen. Das Berufungsgericht habe sich mit den angeführten entlastenden Beweisen nicht ausreichend auseinandergesetzt, kritisierte Multhaup. Seine Kanzlei wolle deshalb den Obersten Gerichtshof Kaliforniens anrufen und zugleich den separaten Habeas-Corpus-Antrag weiterverfolgen. Mastersons Verurteilung bleibt damit zunächst bestehen.
Danny Masterson scheitert mit Berufung gegen Vergewaltigungsurteil







